Verkehrswichtige und gefährliche Straßenstellen

Die Straßenreingungsverordnung setzt beide Tatbestände Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit voraus.

Indizien für die Verkehrswichtigkeit sind:

  • Durchgangs- und Ortseinfallstraßen
  • Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Einkaufsbereiche und große Schulen mit starkem Kfz-Verkehr

Indizien für gefährliche Straßenstellen sind:

  • scharfe Kurven
  • starkes Gefälle
  • zu Glätte neigende Brücken sowie Straßen an Flüssen oder Seen
  • unübersichtliche Kreuzungen und Einmündungen