Die Straßenreingungsverordnung setzt beide Tatbestände Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit voraus.
Indizien für die Verkehrswichtigkeit sind:
- Durchgangs- und Ortseinfallstraßen
- Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Einkaufsbereiche und große Schulen mit starkem Kfz-Verkehr
Indizien für gefährliche Straßenstellen sind:
- scharfe Kurven
- starkes Gefälle
- zu Glätte neigende Brücken sowie Straßen an Flüssen oder Seen
- unübersichtliche Kreuzungen und Einmündungen