Grundstücksentwässerung

Als Grundstücksentwässerung wird das Abwasserkanalsystem zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers auf dem privaten Grundstück zur öffentlichen Kanalisation bezeichnet. Wenn Änderungen, Erweiterungen oder Erneuerungen an dieser Grundstücksentwässerung erforderlich werden, ist ein Entwässerungsantrag zu stellen.

 

Erläuterungen rund um die Grundstücksentwässerung:

Grundstücksentwässerungsanlage

Rückstausicherung

Schmutzwasser

Niederschlagswasser

Grund- und Dränagewasser

Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben

Indirekteinleiter

Diese Fragen werden häufig an den ASG gerichtet:

Was ist ein Vakuumsystem?

Ein in sich geschlossenes Rohrsystem, das von Pumpen unter einem ständigen Unterdruck gehalten wird. Öffnet das pneumatisch gesteuerte Ventil eines Anschluss-Schachtes für einen Moment, wird eine bestimmte Abwassermenge ins Rohrnetz gesaugt und bei jedem weiteren Öffnen des Ventils durch die nachströmende Luft in Richtung der Vakuumstadion befördert. Der dortige Sammeltank wird wiederum über Pumpen in den vorhandenen Transportkanal entleert.

Was ist ein Trennsystem?

Das auf den Grundstücken anfallende Abwasser wird getrennt voneinander gesammelt und in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet: Das Niederschlagswasser in den Niederschlagswasserkanal und Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal. Das Niederschlagswasser wird direkt oder indirekt (nach Durchlauf eines Regenrückhaltebeckens) einem Gewässer zugeführt. Das Schmutzwasser durchläuft die Abwasserreinigungsanlage und gelangt gereinigt ins Gewässer.

Was ist ein Revisionsschacht?

Der Revisionsschacht (Standard: Betonschacht DN 1000) ist Bestandteil des Grundstücksanschlusses und wird vom ASG hergestellt und unterhalten.

Was ist Fremdwasser?

Als Fremdwasser wird Abwasser, welches unzulässig in einen Kanal gelangt und einen erhöhten Aufwand für die Ableitung und Behandlung des Abwassers verursacht, bezeichnet. Hierzu gehört z. B. Grundwasser, welches durch undichte Rohrverbindungen eindringt, aber auch Niederschlagswasser oder Dränagewasser von Grundstücken, welches unzulässigerweise an einen Abwasserkanal angeschlossen wurde (Fehleinleitung).

Was ist ein Grundstücksanschluss?

Ein Grundstücksanschluss besteht aus der Anschlussleitung (vom Hauptkanal im öffentlichen Bereich bis auf das Grundstück) und dem Revisionsschacht, maximal 5,00 m auf dem Grundstück.

Was sind Grundleitungen?

Grundleitungen sind alle Grundstücksentwässerungsleitungen unter dem Gebäude und/oder auf dem Grundstück bis zum Revisionsschacht, Kleinkläranlage, Sammelgrube oder der Versickerungsanlage.

Was sind Fallleitungen?

Fallleitungen sind Schmutzwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, die übereinanderliegende Stockwerke entwässern. Diese Leitungen sind über die Dachhaut zu ziehen (ca. 30 cm) und dienen gleichzeitig zur Belüftung der Grundstücksentwässerungsanlage.

Was ist eine Anschlussleitung?

Anschlussleitungen sind alle Leitungen vom Hauptkanal im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum Revisionsschacht, maximal bis 5 m auf dem Grundstück.

Ansprechpartner für Sie ist beim ASG Gifhorn, Herr Ryll, Abteilung 2, Telefon: 0 53 71 – 98 42 27

Was versteht man unter einer Abnahme?

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der erteilten Entwässerungsgenehmigung nennt man Abnahme. Die Abnahme wird in der Entwässerungsgenehmigung festgelegt. Eine Abnahme ist beim ASG rechtzeitig, mindestens einen Tag vorher, zu beantragen. Sie ist gebührenpflichtig und keine Bauabnahme im Sinne der VOB.

Ansprechpartner für Sie ist beim ASG Gifhorn, Herr Ryll, Abteilung 2, Telefon: 0 53 71 – 98 42 27