Winterdienstprioritäten

Priorität 1 und 2

  • stark befahrene Durchgangsstraßen, Einfallstraßen
  • Stellen mit erfahrungsgemäß gefährlicher Glätte, z. B. Brückenbereiche, Steigungen
  • Bereiche wie z. B. Rettungsleitstelle, Krankenhaus, Bahnhof
  • Bereiche wie z. B. Schulen mit starkem Zu- und Abgangsverkehr
  • Bereiche wie z. B. stark frequentierte Kultur- und Sporteinrichtungen
  • Innenstadt Zufahrten Fußgängerzone
  • Gewerbe- und Industrieansiedlungen mit starkem Mitarbeiter- und Zulieferverkehr
  • Buslinen ÖPNV

Die Prioritäten 1 und 2 unterscheiden sich in der zeitlichen Abfolge des Einsatzes. Je nach Witterungsverhältnissen kann es auch vorkommen, dass das Bedienen der Prio 1 ausreichend ist.

Priorität 3

Alle übrigen Straßen, für die der ASG nach Satzung zuständig ist. Auf den Straßen der Prio 3 sind Einschränkungen hinzunehmen, die jedoch für Kraftfahrzeuge mit ordnungsgemäßer Winterbereifung in der Praxis kein Problem darstellen. Der Winterdienst erfolgt hier nachrangig und auch nur dann, wenn es zu sehr starkem Schneefall kommt.