Die Schmutzwassergebührenpflicht ist eine Eigentümerpflicht. Die Anmeldung
kann nur im Namen und zu Lasten der Eigentümer erfolgen. Wenn Sie Mieter
sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung. Die Schmutz-
wassergebühren werden im Rahmen der Mietnebenkosten abgerechnet.
Gern beraten wir Sie auch telefonisch unter der Durchwahl 05371 – 98 42 12.
Die Daten werden nur zur Erhebung der Schmutzwassergebühr gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.