Wir brauchen Wasser zum Trinken, Waschen, Kochen, Duschen, Blumengießen und die Toilettenspülung. Rund 120 Liter frisches Trinkwasser verbrauchen wir pro Kopf pro Tag.
Das sollte jedem klar sein:
Die Toilette ist kein MÜLLEIMER
Die Aufgabe des ASG ist die Sammlung, Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutzwassers. Es handelt sich um häusliches und industrielles Abwasser, welches über das öffentliche Kanalnetz der Abwasserreingungsanlage des ASG zugeführt wird.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
Abwasserreinigungsanlage/Kläranlage
Diese Fragen werden häufig an den ASG gerichtet:
Fassaden-/Dachflächenreinigung
Wenn das Abwasser aus der Fassaden-/Dachflächenreinigung in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, ist dieses beim ASG anzuzeigen.
Für Informationen hierzu steht Ihnen Frau Richter unter der Telefonnummer: 0 53 71 – 98 42 28 zur Verfügung.
Öffentliche Abwasseranlage, was ist das?
Die öffentliche Abwasseranlage umfasst alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Gifhorn. Im Wesentlichen bestehend aus Abwasserreinigungsanlage (Kläranlage) und Kanalnetz, das mit den Revisionsschächten auf den zu entwässernden Grundstücken endet.
Was ist bei der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage zu beachten?
Bei einer Eigengewinnungsanlage wird das Wasser auf dem Grundstück gewonnen, wie z. B. durch das Auffangen von Niederschlagswasser oder Fördern von Grundwasser, welches nicht aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage stammt. Wird dieses Wasser, z. B. nach der Nutzung für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine, der öffentlichen Kanalisation zugeführt, ist hierfür zunächst ein Antrag auf teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung wegen Errichtung einer Eigengewinnungsanlage zu stellen. Einen entsprechenden Antrag und weitere Informationen finden Sie hier. Die zugeführten Wassermengen sind für die Gebührenerhebung über einen geeichten Wasserzähler zu erfassen.
Ansprechpartner für Sie ist beim ASG Gifhorn, Frau Becker, Abteilung 1,
Telefon: 0 53 71 – 98 42 14
Darf ich mein Putzwasser über einen Straßeneinlauf entsorgen?
Nein!
Die Straßeneinläufe dienen der Regenentwässerung. Das dort eingeleitete Wasser gelangt direkt über die Regenwasserkanäle in die umliegenden Gewässer. Dem Putzwasser sind in der Regel Reinigungsmittel beigemischt. Diese würden direkt in das Gewässer gelangen. Aus diesem Grunde ist es nicht erlaubt sein Putzwasser über die Straßengosse zu entsorgen.
Autowäsche auf dem privatem Grundstück, ist das erlaubt?
Nein!
Das Waschen von Fahrzeugen mit Waschzusätzen ohne Abscheideanlage, ohne flüssigkeitsdichten Untergrund und ohne Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist nicht zulässig.
Eine Ausnahme bildet nur das Reinigen von Frontscheiben.
Generell ist auch das Waschen der Fahrzeuge mit kaltem Wasser ohne Waschmittelzusatz nicht gestattet, wenn kein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasseranlage besteht. Das Abspülen der Fahrzeuge durch Regen kann nicht mit dem manuellen Reinigen und Polieren der Fahrzeuge gleichgesetzt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Waschen Bodenverunreinigungen entstehen.