Niederschlagswasser

Regenwasser gehört zum Niederschlagswasser und sollte geordnet vom einem Grundstück abgeleitet werden oder schadlos versickert werden.

Niederschlagswassereinleitung

Eine Einleitung von Niederschlagswasser liegt vor, wenn Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Eine Einleitung liegt auch dann vor, wenn nur zeitweise (z.B. im Winter) oder teilweise (z. B. Sickerschacht mit Überlauf) oder eine ungeordnete Ableitung von befestigten Wegflächen besteht. Für jegliche Einleitung von Niederschlagswasser werden Gebühren erhoben. Eine satzgemäße Einleitung von Niederschlagswasser liegt nur dann vor, wenn im Trennsystem in den Niederschlagswasserkanal oder im Mischsystem in den Mischwasserkanal eingeleitet wird. Außerdem darf Niederschlagswasser nur über einen ordnungsgemäßen Grundstücksanschluss eingeleitet werden.

Niederschlagswasserversickerung

Um das Niederschlagswasser möglichst nah in seinem natürlichen Kreislauf zu belassen, entscheiden sich immer mehr Grundstückseigentümer für die Niederschlagswasserversickerung. Für die Herstellung, Wartung und Betrieb der Versickerungsanlage ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn.

Bei der vollständigen Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück fallen keine Gebühren an.

Niederschlagswasser-Eigenverwendung

Das Niederschlagswasser wird zur eigenen Verwendung auf dem Grundstück behalten. Eine Speicherung in Zisternen zur späteren Verwendung oder eine Einspeisung in eine Brauchwasseranlage ist möglich. Wird gespeichertes Niederschlagswasser später wieder der öffentlichen Kanalisation zugeführt, liegt hier eine gebührenpflichtige und zu beantragende Einleitung vor.

Niederschlagswasser-Teilmengeneinleitung

Um bei der Niederschlagsversickerung eine größere Sicherheit zu erhalten, wurden in einigen Fällen Versickerungsanlagen oder Wasserspeicher mit einem Überlauf versehen, der Übermengen in den öffentlichen Kanal leitet. Damit gelten die gesamten Flächen satzungsgemäß als angeschlossen. Sie führen, wenn auch nur bei starken Regenereignissen, zu einem Wasserabfluss. Das gilt auch für befestigte Flächen mit teildurchlässigen Versiegelungen (z. B. Rasengittersteine, wasserdurchlässige Steine).

Diese Fragen werden häufig an den ASG gerichtet:

Was ist ein Regenrückhaltebecken (RRB)?

Bei dem RRB handelt es sich um eine abwassertechnische Anlage, die als Speicherraum für Niederschlagsabflussspitzen dient.

Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr? Und wie berechnet sich diese?

Der jeweils gültige Gebührensatz/Jahr  x  die bebaute oder befestigte und eingeleitete Grundstücksfläche

Als Bemessungsgrundlage spricht man von der sogenannten Niederschlagswasserfläche. Das ist die Fläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal geleitet wird. Gemessen wird die Größe der zum Wasserabfluss führenden Grundstücksfläche (Gebäude und befestigte Flächen).

Der Grundstückseigentümer ermittelt diese Fläche (erstmalig oder bei Veränderungen) im Regelfall selbst und erklärt sich gegenüber der Stadt.

Wann spricht man von einer ungeordneten Niederschlagswassereinleitung?

Das Niederschlagswasser wird von einem Privatgrundstück oberflächig auf eine befestigte, öffentliche Fläche, z. B. Straße, geleitet. Diese öffentliche Fläche entwässert das dort anfallende Niederschlagswasser über Einläufe in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal. Das Niederschlagswasser von Privatgrundstücken gelangt auf diese Weise ebenfalls in den Kanal. Für diese Ableitung des Niederschlagswassers besteht ebenfalls Gebührenpflicht.

Von “ungeordneten” Ableitungen gehen häufig Gefahren aus, wie z. B. Eisglätte im Winter. Sie sind deshalb zu beseitigen. Das Niederschlagswasser kann von solchen Flächen in Rinnen oder Einläufen aufgefangen werden. Eine ordnungsgemäße Einleitung erfolgt immer über einen Kanalanschluss.

Ist Niederschlagswasser Abwasser?

Ja!

Niederschlagswasser ist Abwasser, welches nur geringfügig z. B. durch  Stoffe, die von Dachflächen, Dachrinnen oder Hofflächen aufgenommen oder ausgelöst werden, verunreinigt ist.

Was muss bei einem Niederschlagswasseranschluss beachtet werden?

Der Niederschlagswasser-Grundstücksanschluss wird grundsätzlich von der für Kanalbauarbeiten im öffentlichen Bereich beauftragten Fachfirma des ASG auf Kosten des Grundstückseigentümers hergestellt und unterhalten.

Der Niederschlagswasseranschluss dient ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser und in genehmigten Sonderfällen von Grund- und Dränagewasser in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal.