Wenn der Abfluss mal verstopft ist… was dann?
Es wird zwischen einer Kanalverstopfung grundstücksseitig und im öffentlichen Bereich unterschieden.
Grundstücksseitige Kanalverstopfung
Eine solche Verstopfung liegt vor, wenn das Schmutzwasser nicht aus Waschbecken, Toilette, Dusche etc. abfließt und der Revisionsschacht frei ist, sich also kein Schmutzwasser dort einstaut. In diesem Fall ist eine Sanitärinstallationsfirma bzw. eine Kanal- und Rohrreinigungsfirma von dem Grundstückseigentümer, Mieter oder dem Anlagenbetreiber zu beauftragen.
Kanalverstopfung im öffentlichen Bereich
Eine Verstopfung im öffentlichen Bereich liegt vor, wenn sich Schmutzwasser im Revisionsschacht ansammelt. In diesem Fall ist der ASG zu verständigen, der dann die Verstopfung behebt.